Die Kälteversorgung ist für den sicheren Krankenhausbetrieb unverzichtbar und muss medizinisch kritische Bereiche zuverlässig, energieeffizient und redundant versorgen. Der Artikel erläutert geeignete Technologien und Kältemittel sowie gesetzliche Anforderungen und zeigt typische Planungsfehler und Modernisierungsmaßnahmen auf.
Eine Kältemaschine fällt im August aus. Der OP-Saal läuft noch, aber wie lange? Ohne Redundanz besteht das Risiko von Betriebsunterbrechung, Patientenverlegung oder Geräteschäden. Die Kälteversorgung im Krankenhaus zählt zu den versorgungskritischen Infrastrukturen eines Klinikums.
1. Die Kälteerzeugung macht typischerweise 14 Prozent des Gesamtstromverbrauchs eines Klinikums aus.
2. Kompressionskältemaschinen halten rund 90 Prozent Marktanteil; das Lastprofil schwankt tagsüber gegenüber der Nacht um das Drei- bis Vierfache.
3. Wärmerückgewinnung lohnt sich, wenn gleichzeitig über 2.000 h/a Wärme- und Kältebedarf besteht. Bei einer geringeren Auslastung rechnet sie sich selten.
4. Das Durchschnittsalter von Kälteanlagen in deutschen Kliniken liegt laut Deutschem Krankenhausinstitut (DKI) bei rund 18 Jahren; viele Bestandsanlagen arbeiten noch mit Kältemitteln, die nicht mehr nachgefüllt werden dürfen.
Die Kälteversorgung im Krankenhaus bezeichnet die zentrale oder dezentrale Bereitstellung von Kaltwasser für Klimatisierung, OP-Säle, Intensivstationen, Medikamentenlagerung, Labore und Serverräume. Der Kälteleistungsbedarf liegt nach VDI-Planungspraxis bei 0,3–0,6 kW pro Bett. Kernkomponenten einer zentralen Anlage sind Kaltwassersatz (Chiller) bzw. Flüssigkeitskühlsatz/Wasserkühlsatz, Rückkühler, Kältespeicher und Kaltwasserverteilnetz. Für versorgungskritische Bereiche schreiben DIN 1946-4, VDI 6022 und die KRINKO-Empfehlungen des RKI eine N+1- oder N+2-Redundanzauslegung vor.
Der Kältekreislauf folgt vier Schritten: Im Verdampfer nimmt das Kältemittel Wärme aus dem Kaltwasserkreislauf auf; das Kaltwasser wird auf 6–12 °C abgekühlt. Der Verdichter erhöht den Druck und die Temperatur des Kältemitteldampfes. Im Verflüssiger gibt das Kältemittel diese Wärme an das Rückkühlsystem ab. Die dabei entstehende Kondensationswärme steht für die Wärmerückgewinnung zur Verfügung. Das Expansionsventil senkt den Druck, bevor der Kreislauf erneut beginnt.
Kliniken unterscheiden zwischen Prozesskälte (jahresgangunabhängig, medizinisch kritisch) und Komfortkälte (saisonal, geringere Redundanzanforderungen).
OP-Säle werden nach DIN 1946-4 auf 18–24 °C temperiert; Überdruckhaltung und definierte Luftwechselraten sind Pflichtanforderungen. Intensivstationen erfordern 22–26 °C bei unterbrechungsfreier Versorgung. Serverräume benötigen ganzjährig 18–27 °C (ASHRAE A1-Klasse). Medikamentenlager verlangen 2–8 °C als separate Prozesskälte.
Medizintechnik wie MRT und CT erzeugt erhebliche Abwärme und benötigt eigenständige aktive Kühlung. Fällt die Kühlung eines MRT aus, droht zunächst eine Betriebsunterbrechung beziehungsweise die Abschaltung des Systems, sowie ein Quench des Supraleitermagneten. Dies kann zu erheblichem Sachschaden führen.
Die Temperatur von Patientenzimmer liegt bei 20–26 °C; der Kältebedarf schwankt saisonal. Laut DKI verfügen rund 30 Prozent der deutschen Krankenhäuser über keine ausreichende Klimatisierung in Patientenbereichen. Zunehmende Hitzewellen erhöhen den Handlungsdruck: Vulnerable Patienten sind bei Raumtemperaturen über 26 °C einem messbaren Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
| Norm / Richtlinie | Regelungsbereich | Prüfintervall / Pflicht |
|---|---|---|
| EN 378 | Sicherheit und Umweltanforderungen für Kälteanlagen | Wiederkehrende Dichtheitsprüfung |
| DIN 1946-4 | Raumlufttechnik in Kliniken (Luftmengen, Überdruckhaltung, Filterklassen) | Hygienekontrolle nach Inbetriebnahme |
| VDI 6022 | Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen | Alle 2–3 Jahre |
| VDI 2047-2 | Rückkühlwerke, Legionellenprävention | Monatlich bis jährlich |
| KRINKO-Empfehlung (RKI) | Infektionsprävention in OP und Intensiv | Laufende Betreiberpflicht |
| ChemKlima- schutzV | Kältemittelverlust-Dokumentation | Abhängig von Füllmenge |
| F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 | Phase-down für HFKWs mit hohem GWP-Wert | Dichtheitsprüfung abhängig von Kältemittel, Füllmenge und CO₂-Äquivalent; zusätzlich stufenweiser Ausstieg bis 2030+ |
Länderspezifische Krankenhausbaurichtlinien ergänzen diese Bundesregelungen. Für Ammoniak-Anlagen (R-717) ab 3 Tonnen Füllmenge gilt zusätzlich eine Genehmigungspflicht nach BImSchG (4. BImSchV).
| Kältesystem-Typ | Typische Anwendung | EER / COP (Richtwert) | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Kompressions- kältemaschine (elektrisch) | Grundlast, OP, Intensiv, EDV | EER 3,5–6,5 (wassergekühlt) | ca. 90 % Marktanteil |
| Absorptions- kältemaschine | BHKW-Abwärme, Solarwärme | COP 0,6–1,3 (einstufig) | Geringer Stromverbrauch |
| Absorptions- kältemaschine | Niedertemperatur-Abwärme < 90 °C | COP 0,4–0,7 | Diskontinuierlicher Betrieb |
| Eisspeicher | Lastspitzenmanage- ment, Redundanz | Systemabhängig | Lastverschiebung + Notfallpuffer |
| Freikühlung (Free Cooling) | Übergangszeit und Winter | Systemabhängig |
Reduziert Betriebsstunden der Kälteanlage |
| Kriterium | Kompressionskältemaschine | Absorptions-kältemaschine | Adsorptions-kältemaschine | Eisspeicher |
|---|---|---|---|---|
| Investitions-kosten | Mittel | Hoch | Hoch | Mittel – Hoch |
| Betriebs-kosten | Stromabhängig | Niedrig (Abwärme) | Niedrig (Abwärme) | Gering (Tarif-Shift) |
| Redundanz-fähigkeit | Hoch (N+1/N+2) | Bedingt | Bedingt | Ergänzend |
| Kältemittel-risiko | Niedrig wenn alternative KM verwendet werden | Gering (Wasser/LiBr) | Gering (Wasser/Silicagel) | Keines (Wasser) |
| Typische Leistungs- klasse | 50–5.000 kW | 100–5.000 kW | 10–500 kW | Systemabhängig |
Das N+1-Prinzip schreibt vor, dass mindestens ein Aggregat mehr installiert ist, als für die Nennlast erforderlich. Für OP-Säle, Intensivstationen und Serverräume gilt N+2 als Planungsstandard. Versorgungskritische und unkritische Bereiche werden in getrennten Versorgungsringen geführt, um bei Teilausfall priorisieren zu können.
Das Redundanzkonzept muss in der Planungsphase festgelegt werden — Versorgungsringe, Schaltlogik und Notfallprotokoll sind Entscheidungen, die vor Baubeginn getroffen werden müssen. Nachträgliche Redundanzerweiterungen kosten typischerweise 30–60 % der ursprünglichen Anlageninvestition.
Wie Energieeffizienz im Krankenhaus und Versorgungssicherheit gleichzeitig erreichbar sind, zeigt die Praxis: In der Schön Klinik Vogtareuth laufen im Regelbetrieb zwei Kältemaschinen, während eine dritte für den Notbetrieb bereitsteht — ein klassisches N+1-Konzept mit definiertem Notfallpfad. So bleibt die Kälteversorgung selbst bei Wartung, ungeplanten Stillständen oder einem Ausfall eines Aggregats stabil; kritische Verbraucher wie OP-Säle, Intensivstationen und bildgebende Diagnostik werden in separaten Versorgungsringen geführt und können im Ereignisfall priorisiert versorgt werden. Gleichzeitig ermöglicht die hohe Teillast-Effizienz der Kältemaschinen im Normalbetrieb einen deutlich reduzierten Energieverbrauch bei 24/7-Betrieb.
Der TEWI-Wert (Total Equivalent Warming Impact) bewertet die Treibhausgaswirkung einer Kälteanlage über ihre Lebensdauer: direkte Emissionen durch Kältemittelleckage plus indirekte Emissionen durch Energieverbrauch. Der GWP-Wert beschreibt nur das Treibhauspotenzial des Kältemittels selbst.
Synthetische Kältemittel wie R‑134a (GWP 1.430) oder R‑410A (GWP 2.088) unterliegen dem Phase‑down der F‑Gas-Verordnung (EU) 2024/573. Moderne HFO-Kältemittel wie R‑1234ze mit sehr niedrigem GWP-Wert gelten nach aktuellem Stand als zukunftsfähige Alternative für Anwendungen mit hohen Effizienzanforderungen, etwa in QUANTUM-Kältemaschinen im Klinikbereich.
Die Kältemittel R-717 (Ammoniak), R-290 (Propan) und R-744 (CO₂) sind nicht von den HFKW-Quotenregelungen der F-Gas-Verordnung betroffen
| Kälte-mittel | Aufstellungsort | Max. Füllmenge (Richtwert) | Genehmigungspflicht |
|---|---|---|---|
| R‑134a | Je nach Anlagenausführung, innen oder außen |
Herstellerangabe beachten | Je nach Anlagengröße und Standort prüfen |
| R‑410A | Je nach Anlagenausführung, innen oder außen |
Herstellerangabe beachten | Je nach Anlagengröße und Standort prüfen |
| R‑1234ze | Je nach Anlagenausführung, innen oder außen |
Herstellerangabe beachten | Je nach Anlagengröße und Standort prüfen |
| R‑717 | Maschinenraum, getrennt von Patientenbereichen der geeigneter Außenaufstellung |
< 3 t (sonst BImSchG) | Ab 3 t nach 4. BImSchV |
| R‑290 | Maschinenraum mit Ex-Schutz oder geeigneter Außenaufstellung |
Herstellerangabe beachten | Nein (bei Einhaltung EN 378) |
| R‑744 | Innen- oder Außenaufstellung je nach Anlagenkonzept |
Keine kritische Grenze | Nein |
Die Kältemittelverlust-Dokumentation nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) ist unabhängig vom gewählten Kältemittel Betreiberpflicht.
Die Kondensationswärme liegt typischerweise 20–30 % über der erzeugten Kälteleistung. Eine 500-kW-Kältemaschine mit Energy Efficiency Ratio (EER) 5 erzeugt rund 600 kW Kondensationswärme; davon lassen sich 400 kW oder mehr für Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung nutzen. Mit Hochtemperatur-Wärmepumpen sind Vorlauftemperaturen von bis zu 80 bis 90 °C erreichbar. Das ist für Sterilisationsprozesse ausreichend. Wärmerückgewinnung lohnt sich, wenn gleichzeitig über 2.000 h/a Wärme- und Kältebedarf besteht. Bei einer geringeren Auslastung ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung sinnvoll.
Drehzahlgeregelte Verdichter (VSD) erzielen Energieeinsparungen von typisch 20–40 %. Eine gleitende Kaltwassertemperatur verbessert den EER bei geringer Last. Die Gebäudeleittechnik (GLT) ermöglicht Monitoring, Lastprognose und Fernüberwachung. Das BAFA fördert energieeffiziente Kälteanlagen und Sorptionsanlagen im Leistungsbereich 5–500 kW mit bis zu 50 % der Investitionskosten (Programmstand direkt beim BAFA abfragen).
Das Durchschnittsalter von Kälteanlagen in deutschen Kliniken liegt laut DKI bei rund 18 Jahren.
Die häufigsten Fehler und Modernisierungsanlässe:
Modernisierungsanlässe entstehen durch den Kältemittel-Phase-down, Anlagenalter über 15 Jahre, steigende Energiekosten, Klinikumserweiterungen sowie neue Hygieneanforderungen nach KRINKO und DIN 1946-4.
Redundanzanforderungen und Kältemittelstrategie lassen sich bereits in der Konzeptionsphase zusammendenken. Ein bayerisches Klinikum mit rund 540 Betten stand vor der Aufgabe, eine betriebssichere und langfristig nutzbare Kälteversorgung zu realisieren: veraltete Anlagentechnik, steigende Anforderungen an Raumklima und Redundanz, Wunsch nach einem Kältemittel mit geringem Regulierungsrisiko. Die Lösung bestand aus zwei wassergekühlten Kältemaschinen mit einer Gesamtkälteleistung von 1.390 kW und dem Kältemittel R‑1234ze. Eine der beiden Maschinen gehörte zu den ersten neu konzipierten Geräten dieser Baureihe. Das Ergebnis ist eine komplett redundante Versorgung, wie das Klinikum in Bayern gewährleisten zwei QUANTUM-Water-Kältemaschinen eine absolut betriebssichere Kälteversorgung.
Bestandsaufnahme (Checkliste):
Ausschreibungsvorbereitung:
Weiterführende Quellen:
Je nach Bereich gelten unterschiedliche Vorgaben nach DIN 1946-4 und KRINKO: OP-Säle 18–24 °C, Intensivstationen 22–26 °C, Patientenzimmer 20–26 °C, Serverräume 18–27 °C (ASHRAE A1). Verbindliche Grenzwerte sind bereichsspezifisch durch den Planer zu verifizieren.
In medizinisch kritischen Bereichen (OP, Intensiv, Serverräume) ist Klimatisierung normativ vorgeschrieben. Patientenzimmer und Allgemeinbereiche sind hingegen nicht flächendeckend mit aktiver Kühlung ausgestattet, was bei Hitzewellen zunehmend zum Versorgungsproblem wird.
Ursachen sind historisch gewachsene Bausubstanz ohne Kälteinfrastruktur, hohe Nachrüstkosten und hygienische Anforderungen an die Luftführung nach VDI 6022, die einfache Split-Lösungen erschweren.
OP-Säle: 18–24 °C, Intensivstationen: 22–26 °C, Medikamentenlager: 2–8 °C, Patientenzimmer: 20–26 °C. Die Bandbreite ergibt sich aus den unterschiedlichen medizinischen und hygienischen Anforderungen.
Ab 30 °C greifen Schutzpflichten nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A3.5. Klinikbetreiber müssen technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen ergreifen, etwa Verschattung, Nachtlüftung oder aktive Kühlung.
Als grobe Orientierung: unter 200 kW im niedrigen bis mittleren sechsstelligen Bereich; 200–500 kW im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich; über 500 kW im siebenstelligen Bereich, abhängig von Redundanzgrad und Kältemittelwahl. BAFA-Förderprogramme können bis zu 50 % der Investitionskosten abdecken (5–500 kW). Utilities-as-a-Service-Modelle bieten eine Alternative zur Vollfinanzierung.