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Unser Service nach F-Gase-Verordnung

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Die novellierte F-Gase-Verordnung  (EU) 2024/573 verschärft die Anforderungen an industrielle Kälte- und Wärmelösungen erheblich. Unser Service unterstützt Sie bei Dichtheitsprüfungen Ihrer Kältemaschinen und Wärmepumpen sowie bei der Kältemittelumstellung. Wir helfen Ihnen, alle gesetzlichen Betreiberpflichten effektiv umzusetzen – für maximale Betriebssicherheit sowie nachhaltige Kälte und Wärme.

Ihre Vorteile mit unserem Service

Rechtssicherheit
Wir stellen sicher, dass Ihre Kältemaschinen und Wärmepumpen alle Anforderungen der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 erfüllen.
Kosteneffizienz
Unsere technischen Einrichtungen verlängern Wartungsintervalle – und senken zugleich Ihre Betriebs- und Wartungskosten.
Verfügbarkeit
Unsere vorausschauende Planung sichert die kontinuierliche Betriebsbereitschaft Ihrer Kälte- und Wärmelösungen trotz verschärfter Regularien.
Zukunftsfähigkeit
Wir begleiten Sie bei Bedarf bei der Kältemittelumstellung und bereiten Ihre Systeme auf kommende Anforderungen vor.

Jetzt Service anfragen

Sie möchten bei der aktuellen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 auf Nummer sicher gehen? Wir beraten Sie gerne!

Von Kälteberatung bis Dichtheitsprüfung für Wärmepumpen

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Realisierung neuer Kältemaschinen und Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie CO oder mit F-Gasen mit einem GWP (Global Warming Potential) unter 150. Als Kälte- und Wärmespezialist verfügen wir über jahrelange Erfahrung im Einsatz klimafreundlicher Kältemittel und entwickeln zukunftsfähige Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen.

Übrigens: Von der Entwicklung bis hin zur Qualitätsprüfung von Kältemaschinen und Industriewärmepumpen kommt bei uns Augmented Reality zum Einsatz.

Die schrittweise Reduzierung von Kältemitteln mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) führt zu Preissteigerungen und Verfügbarkeitsengpässen. Mit Serviceleistungen wie Performance Monitoring und Performance Check analysieren wir Ihre Kältemaschinen und Industriewärmepumpen. Wir entwickeln wirtschaftliche Strategien zur Umstellung auf klimafreundliche Alternativen. Auf Wunsch übernimmt unser Service die Dokumentation aller Kältemittelbewegungen. Sie profitieren von langfristiger Betriebssicherheit und Kosteneffizienz.

Wenn eine Kältemittelumstellung technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, begleiten wir Sie beim Austausch Ihrer Kältemaschinen und Wärmepumpen. Wir projektieren energieeffiziente Lösungen, die aktuelle und künftige Anforderungen der F-Gase-Verordnung erfüllen. Hierfür bietet unser breites Portfolio an qualitativ hochwertigen, energieeffizienten und nachhaltigen Kältemaschinen und Wärmepumpen die passende Lösung.

Die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung an Kältemaschinen und Wärmepumpen ist Betreiberpflicht. Unser Service durch zertifizierte Servicetechnikerinnen und Servicetechniker führt die Prüfungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen durch. Diese sind je nach Kältemittel abhängig von der metrischen Menge und dem CO-Äquivalent in Tonnen Ihrer Anlage. Das CO2-Äquivalent setzt sich aus dem Füllgewicht und dem GWP-Wert des verwendeten Kältemittels zusammen. So entsprechen Sie Ihren Betreiberpflichten und vermeiden Kältemittelverluste.

Direkt Kontakt aufnehmen!

Unser Service kennt sich bestens mit den Richtlinien der F-Gase-Verordnung aus. Vertrauen Sie bei allen Anliegen zu Kälte und Wärme auf uns!

Schon gewusst: Was ist die F-Gase-Verordnung?

Die F-Gase-Verordnung ist eine europäische Regelung zur Reduzierung klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase (F-Gase). Diese F-Gase werden als Kältemittel in Kältemaschinen und Wärmepumpen eingesetzt. Zu den F-Gasen zählen insbesondere teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) wie R134a, die ein hohes Treibhauspotenzial (GWP-Wert) aufweisen.

Die novellierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verschärft die Anforderungen erheblich:

  • Phase-down: Die Gesamtmenge an HFKW-Kältemitteln, die jährlich in der EU auf den Markt kommen darf, wird bis 2030 um 95 Prozent gegenüber 2015 reduziert und soll bis 2050 auf Null sinken.
  • Besteuerung: Seit 2025 wird eine HFKW-Quote von drei Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent erhoben. Je höher der GWP-Wert des Kältemittels, desto höher die Besteuerung.
  • Verwendungsbeschränkungen: In neuen Kältemaschinen und Wärmepumpen dürfen F-Gase nur noch verwendet werden, wenn keine geeigneten Alternativen verfügbar sind oder wenn klimafreundlichere F-Gase mit einem GWP unter 150 zum Einsatz kommen.
  • Dichtheitsprüfung: Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, regelmäßige Dichtheitsprüfungen an Kältemaschinen und Wärmepumpen durchzuführen. Die Prüfintervalle richten sich je nach eingesetztem Kältemittel nach dem CO₂-Äquivalent oder dem Füllgewicht der Anlage.