Die novellierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verschärft die Anforderungen an industrielle Kälte- und Wärmelösungen erheblich. Unser Service unterstützt Sie bei Dichtheitsprüfungen Ihrer Kältemaschinen und Wärmepumpen sowie bei der Kältemittelumstellung. Wir helfen Ihnen, alle gesetzlichen Betreiberpflichten effektiv umzusetzen – für maximale Betriebssicherheit sowie nachhaltige Kälte und Wärme.
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Realisierung neuer Kältemaschinen und Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie CO₂ oder mit F-Gasen mit einem GWP (Global Warming Potential) unter 150. Als Kälte- und Wärmespezialist verfügen wir über jahrelange Erfahrung im Einsatz klimafreundlicher Kältemittel und entwickeln zukunftsfähige Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen.
Übrigens: Von der Entwicklung bis hin zur Qualitätsprüfung von Kältemaschinen und Industriewärmepumpen kommt bei uns Augmented Reality zum Einsatz.
Die schrittweise Reduzierung von Kältemitteln mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) führt zu Preissteigerungen und Verfügbarkeitsengpässen. Mit Serviceleistungen wie Performance Monitoring und Performance Check analysieren wir Ihre Kältemaschinen und Industriewärmepumpen. Wir entwickeln wirtschaftliche Strategien zur Umstellung auf klimafreundliche Alternativen. Auf Wunsch übernimmt unser Service die Dokumentation aller Kältemittelbewegungen. Sie profitieren von langfristiger Betriebssicherheit und Kosteneffizienz.
Wenn eine Kältemittelumstellung technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, begleiten wir Sie beim Austausch Ihrer Kältemaschinen und Wärmepumpen. Wir projektieren energieeffiziente Lösungen, die aktuelle und künftige Anforderungen der F-Gase-Verordnung erfüllen. Hierfür bietet unser breites Portfolio an qualitativ hochwertigen, energieeffizienten und nachhaltigen Kältemaschinen und Wärmepumpen die passende Lösung.
Die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung an Kältemaschinen und Wärmepumpen ist Betreiberpflicht. Unser Service durch zertifizierte Servicetechnikerinnen und Servicetechniker führt die Prüfungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen durch. Diese sind je nach Kältemittel abhängig von der metrischen Menge und dem CO₂-Äquivalent in Tonnen Ihrer Anlage. Das CO2-Äquivalent setzt sich aus dem Füllgewicht und dem GWP-Wert des verwendeten Kältemittels zusammen. So entsprechen Sie Ihren Betreiberpflichten und vermeiden Kältemittelverluste.
Seit April 2026 ist das Chemikaliengesetz an die EU‑F‑Gase‑Verordnung (EU) 2024/573 angepasst.
Es untersagt das Bereitstellen, Inverkehrbringen und auch den Erwerb illegal in Verkehr gebrachter F‑Gase sowie entsprechender Anlagen.
ENGIE Refrigeration unterstützt Betreiber dabei, Risiken durch nicht konforme Anlagen und Kältemittel frühzeitig zu erkennen und regulatorische Anforderungen sicher zu erfüllen – auch im Vorgriff auf die neue Chemikalien‑Klimaschutzverordnung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Verantwortung für Anlagen oder Kältemittel übernehmen, die illegal in Verkehr gebracht wurden. Unsere Leistungen erfolgen stets im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben, und wir beraten unsere Kunden umfassend zur rechtssicheren Umsetzung der F-Gase- und Chemikaliengesetzgebung.
Die F-Gase-Verordnung ist eine europäische Regelung zur Reduzierung klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase (F-Gase). Diese F-Gase werden als Kältemittel in Kältemaschinen und Wärmepumpen eingesetzt. Zu den F-Gasen zählen insbesondere teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) wie R134a, die ein hohes Treibhauspotenzial (GWP-Wert) aufweisen.
Die novellierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verschärft die Anforderungen erheblich: