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Die Ökodesign-Richtlinie der EU – was ist zu beachten?

27. September 2019

Die EU regelt gesetzlich die Grenzwerte zur Mindestenergieeffizienz für Kältemaschinen, die zur Prozesskühlung und Klimatisierung eingesetzt werden. Die Verordnung steht in Zusammenhang mit der Ökodesign-Richtlinie der EU. Diese regelt wiederum die Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Was genau ändert sich also seitdem für die Betreiber?

Wozu soll die Ökodesign-Richtlinie dienen?

Die EU verfolgt mit der Ökodesign-Richtlinie ehrgeizige Klimaziele: Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 40 Prozent reduziert werden. Notwendig dafür sind in jedem Fall energieeffiziente Technologien mit niedrigem Strombedarf. Die Ökodesign-Richtlinie beinhaltet daher einzelne Maßnahmen für diverse Produktgruppen, darunter unter anderem Pumpen, Elektromotoren und Haushaltskühlschränke. „Damit werden die konkreten Anforderungen an das jeweilige Produkt geregelt. Für Kältemaschinen gelten die Verordnung (EU) 2016/2281 für die Prozesskühlung bei hoher Betriebstemperatur und Klimatisierung sowie die Verordnung (EU) 2015/1095 für die Prozesskühlung bei mittlerer und niedriger Betriebstemperatur“, erklärt Marco Zetzsche, Projektleiter Thermodynamik und Mechanik bei ENGIE Refrigeration.

SEER und SEPR: Kennzahlen für die Energieeffizienz

Konkret gelten für Kältemaschinen strenge Regeln, definiert mit den Kennzahlen SEER und SEPR, wie Zetzsche ausführt. Diese drücken die Energieeffizienz auf der Basis eines einjährigen Nutzungszyklus aus. Vor allem die Energieeffizienz in Teillast fließt dabei stark mit ein: „Dies ist äußerst sinnvoll, da Kältemaschinen fast permanent in Teillast arbeiten, treten doch Auslegungsparameter wie die maximale Außentemperatur bei 100 Prozent Kältebedarf durchschnittlich nur fünf bis sechs Stunden im Jahr auf“, erläutert Zetzsche. Für Tier-1 (seit 1. Januar 2018 in Kraft) und Tier-2 (Tier ist das englische Wort für „Rang“) hat man Mindestwerte für SEER und SEPR festgelegt. Diese müssen Neu-Kälteanlagen erreichen, damit sie in der Europäischen Union verkauft werden dürfen. Tier-2 wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die neuen EU-Verordnungen setzen also absolut neue Standards in puncto Energieeffizienz und ineffiziente Technologien dürfen auf dem europäischen Markt nicht mehr vertrieben werden.

Händler und Hersteller stehen in der Verantwortung

Betreiber von Kältemaschinen sowie die Endkunden müssen konkret erst einmal gar nichts tun. „In der Verantwortung stehen vielmehr die Händler und die Hersteller, wie Zetzsche sagt. „Diese sind verpflichtet, die SEER-Werte für Komfort-Kältemaschinen und die SEPR-Werte für Prozess-Kältemaschinen in der Produktdokumentation anzugeben.“ Natürlich nimmt ENGIE Refrigeration das Thema ernst und agiert in Sachen Nachhaltigkeit absolut transparent: Kunden erhalten mit dem Angebot eine Kalkulation der SEER- und SEPR-Werte.

 

ENGIE-Refrigeration-Kältemaschinen sind energieeffizient

Die Produkte von ENGIE Refrigeration erfüllen die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie nicht nur, sondern übertreffen sie. Alle Baureihen des QUANTUM, des AMONUM und des SPECTRUM liegen deutlich über den von Tier-2 vorgesehenen minimalen Kennzahlen für SEER und SEPR. Die hohe Energieeffizienz erbringen diese Kältemaschinen über ihre gesamte Lebensdauer. Gewährleistet wird dies durch hohe Fertigungsstandards, die sicherstellen, dass die Maschinen dicht sind. So entweicht kein Kältemittel und die Kunden sparen letztendlich Energie und eine Menge Kosten. Die Kältemaschinen von ENGIE Refrigeration gehören damit zu den effizientesten Modellen auf dem internationalen Markt und sind dabei nachhaltig sowie langlebig.

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